Newsletter des Netzwerks "Kinder- und Jugendrechte, Südtirol" Liebe Leserin,
Lieber Leser, der heutige Newsletter des Netzwerks "Kinder und Jugendrechte, Südtirol" widmet sich dem Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention:
Kinder und Jugendliche dürfen nicht von ihrer Familie getrennt werden. Wenn Kinder oder Jugendliche aber misshandelt werden, kann es besser sein, wenn sie nicht zu Hause bleiben müssen. Wenn sie von den Eltern getrennt werden, haben sie das Recht mit den Eltern in Kontakt zu bleiben.
Carmen ist sechs Jahre alt und erzählt über die konfliktreiche Trennung ihrer Eltern. Erst im „neutralen Treffpunkt – Spazio Neutro“ kann sie ihrem Vater wieder begegnen. Der neutrale Treffpunkt ist ein Raum, wo sich Kinder und ihre Bezugspersonen in einem entspannten und geschützten Umfeld treffen können. Die Möglichkeit, sich an einem neutralen Ort zu begegnen, verhilft den Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht, mit den Eltern in Kontakt zu bleiben. WeiterlesenHinweis: Der Einsendeschluss für die Fotoaktion ist vorbei, ab sofort werden die Wertungen für den Publikumspreis gezählt. Sie können bis zum 15.11.09 mit abstimmen.
Für Rückfragen stehen wir unter der E-Mailadresse info@kinderrechte.it gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Das Netzwerk Kinder- und Jugendrechte, Südtirol Verantwortlich für diese Ausgabe: Andreas Eylert (SJR) und Verena Bertignoll (KJS)
Sollten sie den Empfang unseres Newsletters nicht mehr wünschen, dann können sie sich mit dem untenstehenden Link abmelden (am Ende dieses Newsletters auf "Abmelden" klicken). Wir danken all unseren Unterstützern, ohne die unsere diesjährigen Aktionen nicht möglich wären. Heute danken wir ganz besonders dem Cineplex Bozen |