Liebe Empfänger/innen des Kinderrechte-Newsletters, heute senden wir euch zwei wichtige Mitteilungen. Eine, die uns in Südtirol sehr direkt betrifft ist die europäische Verfassung, die am morgigen 01.12.09 in Kraft tritt. Wir haben dazu eine Presseaussendung des Südtiroler Jugendrings (SJR) übernommen.
Die zweite betrifft vor allem Kinder in der so genannten "Dritten Welt", aber auch Kinder in Europa und Einzelschicksale in Südtirol: Der 01.12. ist auch der Welt-Aids-Tag und allzu oft wird vergessen, dass Aids auch viele Kinder direkt oder indirekt betrifft. UNICEF schätzt die Zahl der HIV-infizierten Kinder unter 15 Jahren auf 2,2 Millionen, die Zahl der "Aids-Waisen" auf 15 Millionen. Mehr dazu untenstehend. Rechte des Kindes werden auch innerhalb von EU-Verfahren einklagbarDer 01.12.2009 ist ein entscheidender Tag für die europäischen Kinder- und Jugendrechte
Nachdem am 4.11.2009 auch der tschechische Präsident Vaclav Klaus dem Vertrag über eine europäische Verfassung zugestimmt hat, tritt diese - auch als „Lissaboner Vertrag“ bezeichnete – europäische Grundordnung am 01.12.09 in Kraft. Italien hat dem Vertragswerk bereits im Frühjahr 2005 mit großer Mehrheit in beiden Kammern zugestimmt.
Bestandteil dieser Verfassung ist auch die „Charta der Grundrechte der Union“. In dieser sind in über 50 Artikeln die Grundrechte der Bürger/innen der EU geregelt. Der Artikel II-84 sichert die „Rechte des Kindes“, u.a. das Recht auf Schutz und Fürsorge, das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen und auf freie Meinungsäußerung. Zudem wird zugesichert dass die Meinung der Kinder „in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt wird“ und „bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein“.
Die Vorsitzende des SJR, Kathia Nocker, zeigt sich erfreut: „Damit gibt es neben der UN-Kinderrechtskonvention, deren 20jähriges Bestehen wir dieses Jahr feiern, eine weitere internationale Vereinbarung die auch für Südtirol wegweisend und für die Europäische Union rechtsverbindlich ist. Als „Kinder“ werden in dieser Charta alle minderjährigen Personen bezeichnet, so dass die Kinder- und Jugendverbände im seit vielen Jahren im Rahmen ihrer Arbeit angewendeten Partizipationsgrundsatz bestärkt werden. Wir haben auf vielfältige Weise erfahren dürfen, dass Kinder – auch im Kindergarten- und Volksschulalter – in der Lage sind, ihre Bedürfnisse, Vorstellungen und Anregungen zu äußern, wenn sie entsprechend begleitet werden. Die gemeinsame Entscheidungsfindung durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene wurde in all unseren bisherigen Partizipationsprojekten durchwegs als Bereicherung empfunden.“
Das Besondere an der Aufnahme der EU-Menschenrechtscharta in die europäische Verfassung ist die Möglichkeit, die Rechte einzuklagen. Dies kann jetzt sowohl vor nationalen Gerichten als auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geschehen.
Der Südtiroler Jugendring betont in diesem Zusammenhang erneut die Wichtigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft für Südtirol: „Der im Juni per Landtagsbeschluss ohne Gegenstimme beschlossenen Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft müssen rasch auch Taten folgen, damit ein/e unabhängige/r und weisungsfreie/r Kinder- und Jugendanwalt/-anwältin über die in Südtirol geltenden Kinderrechte informieren, deren Einhaltung überwachen sowie Missstände aufzeigen kann“, so Kathia Nocker.
Weitere Informationen zu den internationalen Kinderrechten finden Sie auch unter www.kinderrechte.it AIDS trifft immer mehr Kinder: Rund vier Millionen Kinder unter 15 Jahren sind bereits an den Folgen von AIDS gestorben. Gut 25 Jahre nach dem Ausbruch der Epidemie haben sich weltweit mehr als zwölf Millionen junge Menschen unter 24 Jahren mit dem HI-Virus angesteckt, darunter 2,2 Millionen Kinder unter 15 Jahren. Zwischen 2001 und 2004 wuchs die Zahl der Kinder, die einen oder beide Elternteile durch die Krankheit verloren haben, von 11,5 auf 15 Millionen. Die meisten dieser Waisen - zwölf Millionen - leben in Afrika. In vielen Dörfern im südlichen Afrika ist die mittlere Generation weggestorben. Es sind vor allem die Großmütter, die sich um die Waisen kümmern. Immer mehr von ihnen sind jedoch ganz auf sich allein gestellt. Viele HIV-positive Kinder erhalten keinerlei medizinische Behandlung. So sterben viele schon in den ersten zwei Lebensjahren. Eine große Herausforderung ist es zudem, die Mutter-zu-Kind-Übertragung des Virus zu stoppen. Besonders in ländlichen Regionen fehlt es an Medikamenten und ausgebildeten Helfern. Und noch längst nicht alle schwangeren Frauen werden durch Vorsorgeuntersuchungen erreicht. Quelle und weitere Informationen: UNICEF |