Artikel 42 der UN-Kinderrechtskonvention:

Die Staaten verpflichten sich, die Kinderrechte Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bekannt zu machen.    

Die Jugendgruppe ACLI Brixen hat im Laufe des letzten Schuljahres einen Fernsehbericht zum Thema 20 Jahre Kinderrechtskonvention gedreht. Sie haben die Texte selbst zusammengestellt und Interviews geführt. Der 30 Minuten Film gibt Einblick in die Kinderrechtskonvention und deren Umsetzung in der Gemeinde Brixen und in der Bezirksgemeinschaft Eisacktal, sowie in die Arbeit von „Telefono Azzurro“ und die Aktivitäten der Jugendgruppe ACLI. Außerdem haben die Jugendlichen ein Interview mit dem Bischof Karl Golser über die Situation der Kinder in der Welt und in unserer Diözese geführt.

Progetto Diritti dei bambini     
Nel corso dell'anno sociale 2008/09 il Gruppo ACLI Giovani ha ricordato il 20. anniversario della Convenzione ONU sui diritti dell'infanzia, proponendo diverse attivitá aventi come tema i diritti dei bambini.

Nel mese di ottobre 2008 sono stati distribuiti nelle scuole elementari e medie di Bressanone degli opuscoli che spiegavano i contenuti della Convenzione Onu. I ragazzi hanno approfondito il tema con i loro insegnanti in classe e nel corso di un'incontro svoltosi presso  la Facoltá di Scienze della Formazione della Libera Universitá di Bolzano.

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Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention:

Schule und Ausbildung sollen den Bedürfnissen und Fähigkeiten sowie der Würde der Kinder und Jugendlichen entsprechen. Sie sollen Freude am Unterricht haben.

"Unter den drei Verben, mit denen man das Wort Bildung assoziieren kann: Etwas haben bzw. wissen - etwas können bzw. tun - etwas sein bzw. sich einer Sache bewusst sein, verwenden wir noch immer die größte Anstrengung auf das erste und fast keine auf das letzte, auf das es in unserer Zeit am meisten ankäme." (Hartmut von Hentig)

Neue Erziehungsgedanken und Schulstrukturen in der Grundschule Prad

“Was bewegt „gestandene Lehrerinnen“ wie uns, die wir eigentlich mit nur einem Bleistift in die Schule kommen könnten, so was anzugehen?", meinte Ende des letzten Schuljahres ironisch eine Kollegin in der Kaffeepause und blickte uns fragend an.
Ja, was hat uns dazu gebracht die Schule in Prad irgendwie auf den Kopf zu stellen, Erziehungs- und Bildungsfragen in den Mittelpunkt zu stellen und  heiße Diskussionen über Monate hinweg in Gang zu setzen?

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Artikel 40 der UN-Kinderrechtskonvention:

Wenn Kinder oder Jugendliche die Gesetze nicht beachten, müssen sie dennoch würdevoll behandelt werden. Sie haben das Recht auf ein faires Verfahren, auf einen Rechtsanwalt und Übersetzer und müssen solange als unschuldig gelten, bis die Schuld nachgewiesen ist. Es muss alles versucht werden, dass die Kinder und Jugendlichen ihr zukünftiges Leben ohne Verbrechen meistern können.   

Jugendliche haben ein Recht auf würdevolle und altersentsprechende Behandlung auch im Arrest. Wir haben mit Carmen Prugger, Mitarbeiterin des Jugendsozialdienstes des Jugendgerichts gesprochen. Diese stellt heute ihre Arbeit vor:

Art. 40: Il bambino che non osserva la legge deve essere trattato in modo da rispettare la sua dignità. Gli Stati devono garantire che nessun bambino sia punito per cose non punite dalla legge del suo Stato; che il bambino accusato sia assistito da un avvocato e sia ritenuto innocente finché non è condannato; che la sua causa si faccia velocemente; che non sia costretto a dichiararsi colpevole ma si stabilisca la sua responsabilità interrogando i testimoni, di accusa e di difesa; che se giudicato colpevole abbia diritto alla revisione della sentenza; che se parla un’altra lingua abbia l’assistenza di un interprete.


UFFICIO SERVIZIO SOCIALE PER I MINORENNI DI BOLZANO (U.S.S.M.)

Il Servizio Sociale per i Minorenni interviene a favore di minorenni sottoposti a provvedimenti penali, concorrendo alle decisioni dell’Autorità Giudiziaria minorile ed alla loro attuazione, nonché alla promozione e tutela dei diritti dei minorenni. L’Ufficio di Servizio Sociale opera per la prevenzione e il recupero della devianza minorile, svolgendo la funzione di garante dell’unitarietà e personalizzazione del progetto socio educativo nei diversi istituti giuridici.

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Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention: Der Staat soll den Kindern und Jugendlichen beistehen, die nicht bei ihrer Familie bleiben können. Sie sollen einen Platz und Menschen finden, wo sie ohne Angst heranwachsen können.    

Durch die „Familiäre Anvertrauung“ wird einer Familie vorbeugend und frühzeitig geholfen, damit diese eine Notsituation überwinden kann. Pflegefamilien öffnen hierzu ihren privaten Lebensraum und bieten den Kindern vertrauensvolle Beziehungen an, um gemeinsam mit der Familie ein Stück Weg in der Begleitung der Kinder zu gehen.
Die „Familiäre Anvertrauung“ ist nach Gesetzen geregelt und in den einzelnen Bezirksgemeinschaften Südtirols organisiert. Wir haben in Meran, Bozen und Unterland/Überetsch nachgefragt, wie es um das Recht des Kindes auf eine angemessene Begleitung in schwierigen Situationen bestellt ist.

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