Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention:

Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht im Vordergrund. Die Erwachsenen, egal ob Eltern, Erzieher oder der Staat, beschützen die Kinder und Jugendlichen und sichern ihr Wohlbefinden.    

Seit über zehn Jahren beschäftigt sich der Südtiroler Jugendring mit dem wichtigen Anliegen der Errichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft für Südtirol. Eine Tagung zu diesem Thema wurde bereits 1997 veranstaltet. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft, deren Einrichtung inzwischen vom Landtag beschlossen wurde, soll als unabhängige, überparteiliche Anlaufstelle für Kinder- und Jugendliche dienen und zugleich als stellvertretende Instanz die Beachtung der Kinderrechte, wie sie zum Beispiel in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt sind, überwachen.

Durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft soll Südtirol eine unabhängige Vermittlerstelle, welche im Interesse der Kinder und Jugendlichen agiert, die Einhaltung internationaler (Menschen-)Rechte kontrolliert und Verbesserungen im Kinder- und Jugendbereich einbringt, bekommen.

Es handelt sich also nicht um eine/n Anwalt/Anwältin im eigentlichen Sinn, die z.B. Jugendliche vor dem Jugendgericht vertritt. Vielmehr handelt es sich um eine Ombudsperson, die ganz speziell die Interessen einer der schwächsten Bevölkerungsgruppen in Südtirol vertritt und unterstützt.

"Soll mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft all das realisiert werden, was in den bestehenden Strukturen nicht geleistet werden kann? Nein, das wäre einerseits unrealistisch und andererseits eine Überforderung des Anspruchs der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft kann aber jenen Orientierungsrahmen bilden, der es ermöglicht,
• dass die Landes- und Gemeindenormen jugendfreundlicher werden,
• dass die Leistungen der Träger und Dienste den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen besser gerecht werden,
• dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft stärker berücksichtigt werden und
• dass die Problemlagen von Kindern und Jugendlichen von allen EntscheidungsträgerInnen sensibler wahrgenommen und objektiver berücksichtigt werden." so Klaus Nothdurfter der Amtsdirektor des Landesamtes für Jugendarbeit in der Ausgabe 4 der Jugendzeitschrift "z.B." (diese kann hier heruntergeladen werden).

Am 11.06.2009 wurde nach über zehnjähriger öffentlicher Debatte über die Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft ein entsprechendes Gesetz im Südtrioler Landtag verabschiedet. Am 07.07.09 wurde es im Amtsblatt der Region veröffentlicht, so dass die Stelle jetzt eingerichtet und geeignete Personen eingestellt werden können.

Kathia Nocker, die Vorsitzende des Südtiroler Jugendrings, dazu: "Wir begrüßen es sehr, dass nun eine eigenständige, weisungsfreie und unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaft eingeführt wird, die beim Landtag angesiedelt ist. Wir finden das Gesetz sehr gelungen und sind mit den darin vorgesehenen Aufgaben und Kompetenzen zufrieden.
Wir sind der festen Überzeugung, dass durch dieses Gesetz nun die Rechte und Anliegen von Kindern und Jugendlichen effektiv durch eine rechtlich anerkannte Instanz vertreten werden, die bei Schieflagen die Gesellschaft wachrüttelt."

Den vollständigen Gesetzestext können sie hier auf der Seite des Südtiroler Landtags herunterladen. Dort finden sie auch Informationen wie das Gesetz zustande kam.