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Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention: Der Staat soll den Kindern und Jugendlichen beistehen, die nicht bei ihrer Familie bleiben können. Sie sollen einen Platz und Menschen finden, wo sie ohne Angst heranwachsen können.
Durch die „Familiäre Anvertrauung“ wird einer Familie vorbeugend und frühzeitig geholfen, damit diese eine Notsituation überwinden kann. Pflegefamilien öffnen hierzu ihren privaten Lebensraum und bieten den Kindern vertrauensvolle Beziehungen an, um gemeinsam mit der Familie ein Stück Weg in der Begleitung der Kinder zu gehen.
Die „Familiäre Anvertrauung“ ist nach Gesetzen geregelt und in den einzelnen Bezirksgemeinschaften Südtirols organisiert. Wir haben in Meran, Bozen und Unterland/Überetsch nachgefragt, wie es um das Recht des Kindes auf eine angemessene Begleitung in schwierigen Situationen bestellt ist.
Die „Familiäre Anvertrauung“ ist nach Gesetzen geregelt und in den einzelnen Bezirksgemeinschaften Südtirols organisiert. Wir haben in Meran, Bozen und Unterland/Überetsch nachgefragt, wie es um das Recht des Kindes auf eine angemessene Begleitung in schwierigen Situationen bestellt ist.




